Wir sehen in den Eltern die Experten für den weiteren Verlauf der Kinder in der Wohngruppe als auch für den Zeitpunkt der Rückführung. Daher ist die Zusammenarbeit mit den Eltern neben der Wohngruppenarbeit mit den Kindern der zentrale Baustein, damit eine Zusammenführung der Familie gelingen kann. Unser pädagogisches Handeln dem Familiensystem gegenüber ist von einem systemischen und wertschätzenden Ansatz geprägt.
Vor der Aufnahme wird die Motivation der Eltern und deren Vorstellung zur Zusammenarbeit mit der Wohngruppe, dem Eltern- und Familiendienst sehr gut abgeklärt. Entscheidet sich die Familie für die Einrichtung, kann ein Probewohnen stattfinden.
Die Eltern werden soweit das Familiensystem es zulässt, in die meisten Alltagsentscheidungen mit eingebunden. Bei der Auswahl des Sportvereins, bei Lehrer- und Arztterminen sind die Eltern mit anwesend.
Grundsätzlich ist die Dauer des Aufenthaltes abhängig von den Erfordernissen des Einzelfalls. Ziel ist es, eine vorübergehende Fremdunterbringung mit geplanter Rückführung anzustreben. Die Überprüfung erfolgt in der Einrichtung und im Hilfeplanprozess fortlaufend mit allen Beteiligten des Hilfeplanprozesses.
Hierzu gehören Kinder mit
Die gesetzliche Grundlage für die Angebote bilden SGB VIII, §27 ff, §34, § 35a und §42 in SGB.VIII und darüber hinaus §29, SGB VIII für die Soziale Gruppenarbeit, §37 Elternarbeit
Stefan Pawelka
Diplom-Sozialarbeiter / Systemischer Coach
Mobil: 0160-3621367
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